Die Instandsetzungsrichtlinie
Grundlage aller Ingenieurleistungen auf diesem Fachgebiet sind die maßgebenden Regelwerke, hier in erster Linie die Instandsetzungsrichtlinie 2001 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, sowie die DIN 1045 und DIN EN1504.
Mit der bauaufsichtlichen Einführung der Instandsetzungsrichtlinie hat sie quasi Gesetzescharakter erlangt, von der auch privatvertraglich nicht abgewichen werden darf. Hieraus ergeben sich nicht nur für Planer und Ausführende, sondern insbesondere auch für Bauherren und Immobilien- bzw. Hausverwaltungen weitreichende Verpflichtungen und rechtliche Aspekte, die zwingend zu beachten und einzuhalten sind.