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begleitete Projekte
5/5
Bewertung durch Bauherren
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Bauschäden sind die Horrorvision aller Bauherren. Nicht nur, dass deren Beseitigung ein rechtzeitiges Erkennen erfordert – noch schlimmer ist es, wenn die Beseitigung vieler Schäden aus technischen Gründen nachträglich oft nicht mehr möglich ist, oder aber deren Beseitigung zusätzliches und nicht eingeplantes Kapital in Anspruch nimmt.
Viele Bauherren scheuen im Vorfeld von Baumaßnahmen die Kosten, die durch die Einschaltung eines Sachverständigen entstehen – übersehen aber dabei nur allzu oft den technischen und nicht zuletzt finanziellen Vorteil, der durch die rechtzeitige Einschaltung eines Sachverständigen entstehen kann.
Das Honorar für einen Sachverständigen, der bereits im Vorfeld anstehender Neubau- oder Instandsetzungsmaßnahmen beratend eingeschaltet wird und die Maßnahme auch baubegleitend betreut, betragen erfahrungsgemäß nur einen Bruchteil der Kosten, die bei einer nachträglichen Einschaltung zur Begutachtung von Schäden infolge einer unsachgemäßen Planung und Ausführung auf die Bauherren zukommen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass mancher Schaden irreparabel ist und auch nicht durch finanzielle Minderung abgedeckt oder rückgängig gemacht werden kann.
Auch die Frage von möglicherweise bereits vorhandenen oder zu erwartenden zukünftigen Schäden sollte bereits vor und nicht erst nach Abnahme der erbrachten Leistungen geklärt sein. Denn vor der Abnahme muss der Leistungserbringer auf seine Kosten nachweisen, dass kein Schaden vorhanden ist. Nach der Abnahme kehrt sich die Beweislast um. Dann muss der Auftraggeber auf seine Kosten nachweisen, dass ein Schaden vorhanden ist, bzw. bereits zum Zeitpunkt der Abnahme vorhanden war. In vielen Fällen schaffen es die Vertragspartner dann nicht mehr, zu einer objektiven Entscheidung zu kommen und rufen die Gerichte an. Langwierige und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten sind dann vorprogrammiert, Gewinner gibt es dabei meistens nicht. Besonders problematisch wird es insbesondere für private Bauherren, wenn das ausführende Unternehmen nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Der dann erforderliche, wirtschaftliche Spagat ist für viele Bauherren nicht mehr realisierbar.